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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ScreenLab - The Screen Factory, Langelohe 46, 25337 Elmshorn, Germany
Telefon (04121) 21770, Telefax (04121) 20175, E-Mail info@screenlab.eu
im Folgenden ScreenLab genannt. Stand Mai 2013


§1 Präambel

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die mit den Kunden geschlossenen Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande, deren Inhalt der Kunde zur Kenntnis genommen hat und mit deren Geltung sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Verbraucher beachten bitte §2, Abs. (2).

(3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.

(4) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher mit der Einschränkung unter §2, Abs. (2) als auch Unternehmer.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird mit ScreenLab ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird widersprochen.

(6) ScreenLab behält sich jederzeit vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den bis zur Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.


§2 Kontakt und Onlinezugang

(1) Komplette Preiseinsicht unseres Internetangebotes ist ohne Anmeldung, vorausgegangene Prüfprozedur und Freischaltung nicht möglich. Jede Onlinebestellung setzt eine vorherige Anmeldung von Ihnen als Kunde bei ScreenLab voraus. Eine Mehrfachanmeldung unter verschiedenen Namen oder Adressen ist unzulässig. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Anmeldeverfahrens wird der Kunde von ScreenLab zum System zugelassen.

(2) Hat ein Verbraucher sich bei ScreenLab für das Onlineangebot angemeldet und im Anmeldeformular den Button [Weiter] gedrückt, akzeptiert er damit ausdrücklich die bei einer späteren Freischaltung in unserem Onlineangebot genannten Nettopreise und eine rechtliche Behandlung wie ein Unternehmer. Der Verbraucher verzichtet damit auch ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht. Verbraucher, die diesen Passus nicht akzeptieren, dürfen sich bei ScreenLab nicht anmelden! Wollen Sie eine versehentliche Anmeldung widerrufen, so finden Sie unsere Kontaktdaten in unserer Widerrufserklärung.

(3) Das frei geschaltete Angebot von ScreenLab ist ausschließlich für den internen Gebrauch des jeweiligen Kunden bestimmt. Eine unrechtmäßige Weitergabe unserer Daten an Dritte in jeglicher Übermittlungsart kann eine sofortige und dauerhafte Sperrung des Zuganges zu unserem System zur Folge haben. Rechtliche Schritte bei Missbrauch unserer Daten durch den jeweiligen Kunden behält ScreenLab sich ausdrücklich vor.

(4) Die Zulassung zu unserem Onlineangebot kann von ScreenLab jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden. ScreenLab ist berechtigt, den Benutzernamen und das entsprechende Passwort des Kunden sofort zu sperren.

(5) Es obliegt der Entscheidung von ScreenLab, welche Bereiche für den Kunden einsehbar sind und welche Konditionen der Kunde erhält. Ein Recht des Kunden auf Zugang in alle von ScreenLab angebotenen Bereiche besteht nicht.

(6) Nach gegenseitiger Absprache können weitere Bereiche frei geschaltet oder auch Konditionen neu vereinbart werden. Einen Antrag hierfür kann der Kunde schriftlich an ScreenLab richten.


§3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Größere Bestellungen bedürfen besonderer Anfragen an ScreenLab. Die Darstellung des Warensortiments auf den Internetseiten von ScreenLab stellt lediglich eine invitatio ad offerendum und kein Angebot iSd. §§145 ff. BGB dar.

(2) Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und ScreenLab kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt durch seine Bestellung per E-Mail, per Fax oder in sonstiger Form, ein Angebot iSd §145 BGB gegenüber ScreenLab zum Kauf der Ware bzw. der Waren ab. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich und automatisch vom System per E-Mail mitgeteilt. Diese stellt jedoch noch nicht die Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss des Kaufvertrages dar. ScreenLab behält sich ausdrücklich vor, dieses Angebot gegenüber dem Kunden innerhalb von zwei Wochen durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch Zusendung der Ware zu den jeweiligen zu dem Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden geltenden Konditionen anzunehmen. Erfolgt die Annahme des Angebotes nicht innerhalb von zwei Wochen, so ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

(3) Die Annahme erfolgt weiter unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ScreenLab. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ScreenLab zu vertreten ist und gegenüber Verbrauchern nur für den zusätzlichen Fall, dass ScreenLab mit dem ausfallenden Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Sollte die Ware nicht verfügbar sein, so wird ScreenLab den Kunden unverzüglich darüber informieren und eventuell bereits geflossene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

(5) Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf dem Onlineangebot von ScreenLab wird diese den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ggf. ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. Kleinere Abweichungen und Änderungen gegenüber den Abbildungen oder der Beschreibungen sind möglich. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, sind vorbehalten. Das gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.

(6) Für Produkte und Erzeugnisse, die nach Ihren Spezifikationen extra angefertigt, bereits zugeschnitten oder für Sie bestellt und/oder bereits von ScreenLab schriftlich bestätigt wurden, ist eine Zurücksendung dieser Produkte und Erzeugnisse in jedem Falle ausgeschlossen.

(7) Wird in gegenseitigem Einvernehmen dennoch eine Rücksendung der vom Kunden bestellten Waren vereinbart, ist ScreenLab berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Warenwertes zu verlangen. Aufgewendete Leistungen für Verpackung, Fracht und sonstiger Nebenkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die Rücksendung von bestellten Waren durch den Kunden muss in jedem Falle von ScreenLab vorher schriftlich bestätigt werden.

(8) ScreenLab behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an der Konstruktion und an den Herstellungsverfahren der Vertragsprodukte vorzunehmen, die durchweg der Verbesserung der Qualität dienen. ScreenLab ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

(9) An speziell ausgearbeitete Angebote hält ScreenLab sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, 30 Kalendertage gebunden. Die Bestellung der Ware kann nur erfolgreich sein, wenn der Kunde seine Zustimmung zu diesen AGB erteilt und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat.


§4 Printprodukte

(1) Bei Druckarbeiten wird dem Kunden von ScreenLab vor Ausführung der gesamten Druckauflage ein Proofdokument zur genauen Überprüfung als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Durch diesen digitalen Probedruck kann dem Kunden ein relativ präziser Eindruck von der Wirkung der gewählten Farben und Inhalte vermittelt werden.

(2) Lediglich ein echter Maschinenandruck spiegelt das tatsächliche Druckergebnis in der endgültigen Qualität wieder. Sofern der Kunde Wert auf eine hohe Farbtreue legt, ist ein kostenpflichtiger Maschinenandruck angeraten. Dieser Maschinenandruck wir dem Kunden direkt zugestellt.

(3) Poofs oder Andrucke müssen vom Kunden zur Druckfreigabe und vor Druckbeginn rechtsverbindlich unterschrieben an ScreenLab zurückgesandt werden.

(3) Bei Druckaufträgen denen gelieferte RGB-Daten zugrunde liegen, wird eine Gewährleistung für Farbtreue nicht übernommen. Die Umwandlung aus dem größeren RGB-Farbraum in den CMYK-Farbraum kann zu Farbveränderungen führen.

(4) Gelieferte Daten werden als entsprechende PDF, FreeHand-, Adobe Illustrator- oder Indesign-Dokumente entgegen genommen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Schriften des Dokuments vor Lieferung an ScreenLab in Zeichenwege umgewandelt werden.

(5) Bei Bedruckung von 3D-Kartonbrillen kann es technisch bedingt zu Farbabweichungen und / oder Standdifferenzen gegenüber dem Proof oder Andruck kommen. Auch eine gewisse Welligkeit der Brillen bei der Endfertigung ist materialbedingt und kann nicht ganz ausgeschlossen werden. Hierauf hat ScreenLab trotz sorgfältiger Vorbereitung oder Prüfung keinen Einfluss. Reklamationen vom Kunden auf Grund von Farbschwankungen und / oder Standdifferenzen und / oder Brillenwelligkeiten werden deshalb von ScreenLab zurückgewiesen und nicht als Reklamationsgründe anerkannt.

(6) Um Farbabweichungen etwas vorzubeugen, könnte eine andere, unbunte Farbseparation etwas Besserung bei der Farbbalance bringen. Hierbei werden Buntanteile durch Grauwerte ersetzt. Die Datei muss ScreenLab entsprechend vorsepariert (GCR) geliefert werden. Kunden befragen hierzu bitte Ihren Werbepartner.

(7) Die vom Kunden bestellte Druckauflage kann um bis zu 15% unter- oder überschritten werden. Von ScreenLab wird jeweils die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt. Bei Bestellung akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese mögliche Mehr- oder Minderlieferung. In der Regel erhält der Kunde die bestellte Menge aber recht genau.

(8) Individuell gefertigte Printprodukte sind von der Rückgabe generell ausgeschlossen.


§5 Auftragsstornierung und Gutschrift

(1) Es besteht für ScreenLab keine Rücknahmeverpflichtung von Waren, die der Bestellung des Kunden entsprochen haben.

(2) Erzeugnisse oder Produkte, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder modifiziert wurden, sind von der Rücknahme generell ausgeschlossen.

(3) Wird nach Vereinbarung mit ScreenLab gelieferte Ware zur Gutschrift vom Kunden zurückgesandt, so geschieht dies nur unter Abzug einer Stornogebühr von 20% auf den Warenwert.

(4) Von ScreenLab aufgewendete Verpackungs- und Frachtkosten werden dabei nicht zurück erstattet. Der Kunde trägt für die Rücksendung der Waren an ScreenLab das alleinige Risiko. Verpackungskosten, Frachtkosten und ggfs. Versicherungskosten für die Rücksendung trägt der Kunde.

(5) Sind die vom Kunden zurückgesendeten Waren beschädigt bei ScreenLab angekommen, kann ScreenLab die Rücknahme ablehnen und den Erstattungspreis verweigern. ScreenLab kann dann die beschädigten Waren auf Kosten des Kunden wieder zurückzusenden oder der Kunde kann seine beschädigte Ware bei ScreenLab unverzüglich selbst wieder abholen lassen.

(6) ScreenLab haftet nicht für vom Kunden beschädigt zurückgesandter Ware bei weiterer Beschädigung, Verlust oder Diebstahl, sofern ScreenLab und seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit bei der Verwahrung zur Last werden kann.

(7) Vom Kunden an ScreenLab zurückgesandte beschädigte Waren werden längstens für die Dauer von 10 Kalendertagen eingelagert. Hat der Kunden nach dieser Frist seine Waren nicht abgefordert, lehnt ScreenLab jegliche weitere Haftung für die Waren ab.


§6 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Soweit ScreenLab zur Durchführung der Bestellung des Kunden auf dessen Mitwirkung, insbesondere auf die Mitteilung und Bereitstellung gewünschter Spezifikationen angewiesen ist, hat der Kunde diese bei der Bestellung oder unverzüglich im Anschluss hieran vorzunehmen.

(2) Kündigt ScreenLab den Vertrag mit dem Kunden wegen Unterlassens der geschuldeten Mitwirkungshandlungen, oder kündigt der Kunde den Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist und hat ScreenLab zu diesem Zeitpunkt schon mit der Bearbeitung oder Fertigung seiner Bestellung begonnen, so kann ScreenLab vom Kunden den Ersatz der geleisteten Arbeiten, eingesetzten Arbeitsmittel und Materialien verlangen, die ihr im Umfang der bis dahin getätigten Arbeiten entstanden sind.


§7 Preise

(1) Die von ScreenLab oder im Onlineangebot genannten Preise sind grundsätzlich Nettopreise ab Werk. Der Kunde hat die Möglichkeit, verschiedene Versandarten zu wählen. Dem jeweiligen Kunden werden im Onlineangebot die entsprechend anfallenden Steuersätze je nach Herkunftsland und Status automatisch zugeordnet und der daraus resultierende Rechnungs-Endpreis während des Bestellvorganges direkt angezeigt. Dieses gilt ebenso für Verpackungs-, Versand- und Frachtkosten. Nicht berücksichtigt werden hierbei die ggfs. zusätzlich anfallenden, nicht kalkulierbaren Einfuhrzölle und / oder Gebühren, die der Kunde zusätzlich zu tragen hat.

(2) Kosten, die durch nachträglich vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet.

(3) Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet, die ebenfalls im Onlineangebot berechnet und angezeigt werden.

(4) Die Belieferung von ScreenLab an den Kunden erfolgt ab einem Mindestbestellwert von netto 75.00 EURO. Unterschreitet der Kunde diesen Mindestbestellwert, so ist ScreenLab berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von 15.00 EURO zu erheben.


§8 Lieferung, Gefahrübergang und Haftung

(1) Der Versand der Ware erfolgt schnellstmöglich. Es bleibt ScreenLab vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen und diese Teillieferung abzurechnen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von ScreenLab an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

(2) Bei stark frequentierten Produkten, z.B. Produktneuheiten, kann es zu Lieferengpässen kommen. Diese Produkte werden dann stets nach der Reihenfolge der Auftragseingänge versendet. Sollte Ihr Wunschprodukt davon betroffen sein, wird ScreenLab Sie schnellstmöglich hiervon telefonisch, per Mail oder Fax in Kenntnis setzen und uns Ihr Einverständnis zu einer etwaigen Lieferverzögerung einholen.

(3) Die Produktions- und Lieferzeiten variieren je nach Produktart und sind der Kalkulationsebene jedes Produkts zu entnehmen. Angegebene Versandtermine sind keine Fixtermine.

(4) Ein Fixtermin des Versandes muss von ScreenLab ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Wird der vereinbarte Versandtermin von ScreenLab nicht eingehalten, hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die ScreenLab den Versand wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) hat ScreenLab auch bei verbindlich vereinbarten Versandterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ScreenLab, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so behält sich ScreenLab das Recht vor, sich von der Leistungspflicht freizustellen. ScreenLab ist verpflichtet, dem Besteller die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

(6) Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, es sei denn, dass ScreenLab oder ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe von ScreenLab vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der oben aufgeführte Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die erweitere Haftung gem. §287 BGB wird ausgeschlossen.

(7) Sofern der Kunde Unternehmer ist oder als Unternehmer bei ScreenLab behandelt wird, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von ScreenLab an den beauftragten Logistikpartner übergeben wird. Dies gilt ebenso für einen Verbraucher lt. §2, Abs. (2) der von ScreenLab rechtlich wie ein Unternehmer behandelt wird.

(8) Für Entladung bei Lieferung per Spedition sorgt der Kunde. Es sind in der Regel keine Entladehilfen an Bord des Spediteurs. Die Zufahrt an der Entladestelle muss, dem LKW entsprechend, uneingeschränkt möglich sein.

(9) Soll die von ScreenLab gelieferte Ware oder Waren mit einer Transportversicherung versehen werden, so hat der Kunde diese selbst abzuschließen.

(10) Der Kunde hat nach Absprache auch die Möglichkeit, Waren direkt bei ScreenLab selbst abzuholen oder durch ein Logistikunternehmen abholen zu lassen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder das Logistikunternehmen übergeben wird. Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt bereits, wenn Mitarbeiter von ScreenLab während des Beladevorganges behilflich sind.

(11) Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird oder der Kunde den vereinbarten Versandtermin nach hinten verschiebt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch ScreenLab auf den Kunden über. Versandfertig gemeldete Waren müssen umgehend abgerufen werden. Anderenfalls ist ScreenLab berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen einzulagern und als bereits angeliefert abzurechnen.

(12) Der Versand der im Rahmen des Vertrags zu versendenden Waren und sonstiger Produkte erfolgt nur innerhalb Deutschlands sowie in die Schweiz, nach Österreich und in Mitgliedsländer der EU.

(13) Weltweite Lieferungen ausserhalb der EU bedürften besonderer Absprachen mit ScreenLab.


§9 Fälligkeit, Zahlung und Verzug

(1) ScreenLab akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils zugeordneten Zahlungsarten und Zahlungsfristen. ScreenLab darf einzelne Zahlungsarten ausschließen.

(2) Für Stammkunden mit vereinbartem Lieferantenkredit und für Rechnungen außerhalb des Onlineangebotes von ScreenLab gilt bei Warenlieferung eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, falls nichts anderes vereinbart wurde. Als Zahlungstag gilt der Tag an dem die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt. Service- und Dienstleistungen sind sofort zur Zahlung fällig.

(3) Die Ablehnung von Scheckzahlung behält ScreenLab sich ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.

(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist ScreenLab berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich ScreenLab ausdrücklich vor, soweit ScreenLab ein solcher nachweisbar entstanden ist.

(5) ScreenLab ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zinsen und Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

(6) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

(7) ScreenLab ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.


§10 Lastschriftverfahren

Wird dem Kunden die Zahlung im Lastschriftverfahren eingeräumt, gilt folgendes:

(1) Der Kunde ermächtigt hiermit ScreenLab, alle im Rahmen des Kaufvertrages fälligen Beträge im Lastschriftverfahren von seinem bei der Bestellung genannten Konto einzuziehen. Die fälligen Beträge werden nach der Bestellung von dem vom Kunden angegebenen Konto im Lastschriftverfahren abgebucht, soweit ScreenLab das Angebot des Kunden auf Abschluss des Kaufvertrages angenommen hat.

(2) Der Kunde hat zu jederzeit für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge von ScreenLab eingezogen werden können.

(3) Soweit Lastschriften zurückgebucht werden müssen, weil das Konto des Kunden von dem die fälligen Beträge abgebucht werden sollen, keine oder keine ausreichende Deckung aufweist, oder weil der Kunde die Lastschrift ohne Rechtsgrund widerruft, so verpflichtet sich der Kunde ScreenLab die entstehenden Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EURO zu erstatten. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden ScreenLab gar nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist.

(4) Wird nach Ansicht des Kunden ein Betrag ungerechtfertigt abgebucht, so hat der Kunde ScreenLab dies unverzüglich mitzuteilen. Nach Miteilung der Monierung durch den Kunden wird ScreenLab die Berechtigung der Monierung eingehend prüfen und ggf. zu unrecht abgebuchte Beträge unverzüglich an den Kunde zurückerstatten.

(5) Eine Stornierung der Lastschrift kann zu einer Belastung mit den ScreenLab entstandenen Rücklastschriftgebühren sowie mit der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EURO führen, wenn die Stornierung nicht gerechtfertigt war.


§11 Gewährleistung

(1) Liegt ein Mangel der im Rahmen des Kaufvertrages gelieferten Ware vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 433 ff. BGB.

(2) ScreenLab kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich im übrigen nach den weiteren gesetzlichen Vorschriften.


§12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von ScreenLab.


§13 Datenschutz

ScreenLab wird sämtliche Erfordernisse zum Schutz der Daten, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und zu seiner Abwicklung übermittelt hat , insbesondere die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes, beachten.


§14. Verhalten vor Abmahnung nach § 8, Abs. 4, UWG

(1) Wenn Inhalt oder Gestaltung unserer Seiten oder Produkte Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme verursachen, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. ScreenLab garantiert, daß die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile unseres dokumentierten Angebotes oder in unseren Onlineshops unverzüglich entfernt, bzw. den rechtlichen Vorgaben umfassend angepasst werden, ohne dass es von Ihrer Seite einer Einschaltung eines Rechtsbeistandes bedarf. Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Webseiteninhaber kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.

(2) Bei Namensrecht und Domainstreitigkeiten bzw. Abmahnungen, z.B. gegen geltendes Fernabsatzgesetz, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten, uns bereits vorher zu kontaktieren. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

(3) ScreenLab ist bestrebt, in allen Veröffentlichungen die Urheberrechte der verwendeten Abbildungen, Ton-, Text- und Videodokumente zu beachten, von ScreenLab selbst erstellte Abbildungen, Ton-, Text- und Videodokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie Abbildungen, Ton-, Text- und Videodokumente zurückzugreifen. Alle innerhalb unseres Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein auf Grund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

(4) Das Urheberrecht für veröffentlichte und von ScreenLab selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Abbildungen, Ton-, Text- und Videodokumente in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ScreenLab nicht gestattet.


§15 Gerichtsstandsvereinbarung


Sind Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Endverbraucher die rechtlich wie ein Unternehmer von ScreenLab behandelt werden oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von ScreenLab vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


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